- 3031 - o. J. o. T. o. O. 1309. Heinrich, Bischof von Breslau, weist die Archidiakone von Breslau, Glogau, Oppeln und Liegnitz an, nachdem Cardinal Gentilis für das erste Jahr seiner Legation vom Breslauer Sprengel 200 M. verlangt und der Bischof mit dem Kapitel beschlossen habe, von jeder Mark 3 Groschen zu geben, nun in ihren betreffenden Sprengeln die Pfarrer und Inhaber eines Beneficiums zu dieser Steuer anzuhalten und diese dann einzusenden dem Breslauer Offizial (Konrad und dem) Ny(colaus. So dürfte wohl der Ausdruck Wrat. officiali nostro Ny. quibus etc., da das quibus auf 2 Personen weist und der damalige Bresl. Offizial Konrad und nicht Nicolaus hiess, aufzulösen sein. An welchen Nikolaus aber hier zu denken, muss offen bleiben). Aus dem Formelbuche Arnolds v. Protzan abgedr. v. Wattenbach im Cod. dipl. Siles. V, 67. Die Einreihung der Urk. an dieser Stelle dürfte die vorhergehende Urk. rechtfertigen. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |